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   LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - L 5 AS 29/06   

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LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - L 5 AS 29/06 (https://dejure.org/2007,16301)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.08.2007 - L 5 AS 29/06 (https://dejure.org/2007,16301)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. August 2007 - L 5 AS 29/06 (https://dejure.org/2007,16301)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2007 - L 13 AS 38/07
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - L 5 AS 29/06
    Die danach zu erteilende Zusicherung muss sich jedoch auf eine bestimmte Unterkunft mit Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in bestimmter Höhe beziehen (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rn. 85, Beschluss des Senats vom 11.12.2006 - L 5 B 1147/06 AS ER, dokumentiert unter sozialgerichtsbarkeit.de; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30.03.2007 - L 13 AS 38/07 ER - zitiert nach juris, Rn. 15).

    Für diesen ist jedoch anerkannt, dass sich die Zusicherung - anders als für die nach Absatz 2 der Norm - gerade nicht auf eine konkrete Wohnung beziehen muss; soweit lediglich über die Voraussetzungen des § 22 Abs. 2a SGB II gestritten wird, ist es nicht erforderlich, dass der Hilfesuchende bereits eine neue Unterkunft nachweisen kann (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rn. 85; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30.03.2007 - L 13 AS 38/07 ER - zitiert nach juris, Rn. 15).

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 38/03 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - auswärtige Unterbringung eines Minderjährigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - L 5 AS 29/06
    Das Bundessozialgericht hat hierzu in seiner Entscheidung vom 02. Juni 2004 (B 7 AL 38/03 R, zitiert nach juris, Leitsatz) ausgeführt, dass schwerwiegende soziale Gründe in der Regel dann vorlägen, wenn Eltern und ein fast volljähriges Kind nach lang währenden tief greifenden Auseinandersetzungen übereinstimmend das Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung ausschlössen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2006 - L 5 B 1147/06

    Erforderlichkeit eines Umzuges Feststellung im Rahmen einer ausnahmsweise

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - L 5 AS 29/06
    Die danach zu erteilende Zusicherung muss sich jedoch auf eine bestimmte Unterkunft mit Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in bestimmter Höhe beziehen (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rn. 85, Beschluss des Senats vom 11.12.2006 - L 5 B 1147/06 AS ER, dokumentiert unter sozialgerichtsbarkeit.de; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30.03.2007 - L 13 AS 38/07 ER - zitiert nach juris, Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2006 - L 10 B 552/06

    Angemessenheit der Kosten für eine neue Wohnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - L 5 AS 29/06
    Dabei gelten für junge Erwachsene die Absätze 2 und 2a des § 22 SGB II nebeneinander (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rn. 85; Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg - L 10 B 552/06 AS ER - vom 13.07.2006, dokumentiert unter sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Thüringen, 23.01.2008 - L 9 AS 343/07

    Antrag auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zweites

    Sind (lediglich) die Voraussetzungen des § 22 Abs. 2a SGB II - so wie hier - im Streit, ist es nicht notwendig, dass der junge Hilfebedürftige bereits eine neue Unterkunft nachweisen kann (vgl. Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. August 2007 - Az.: L 5 AS 29/06 und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. März 2007- Az.: L 13 AS 38/07 ER, beide nach juris).

    Dies wird auch daran deutlich, dass das der Gesetzgeber in der Begründung ausdrücklich auf die schwerwiegenden Gründe im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) Bezug genommen hat (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. August 2007, a.a.O. und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. März 2007, a.a.O.).

    Allein der Umstand, dass sie sich mit ihren Eltern öfters streitet - diesen Vortrag hat sie im Übrigen nicht näher konkretisiert - ist für sich nicht geeignet, einen schwerwiegenden sozialen Grund zu bejahen (vgl. hierzu auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. August 2007, a.a.O.).

  • LSG Sachsen, 02.07.2009 - L 3 AS 128/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Aus den genannten Gründen sind die Regelungen des § 22 Abs. 2a Satz 1 SGB II und des § 20 Abs. 2a SGB II nur auf Personen anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Umzuges Leistungen beantragt haben oder erhalten (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. August 2007 - L 5 AS 29/06 - JURIS-Dokument Rdnr. 24 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 6. November 2007 - L 7 AS 626/07 ER - JURIS-Dokument Rdnr. 23 ff.; LSG Hamburg, Beschluss vom 24. Januar 2008 - L 5 B 504/07 ER AS - JURIS-Dokument Rdnr. 6 ff.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. Mai 2008 - L 10 AS 72/07 - JURIS-Dokument Rdnr. 38; Berlit, in: Münder, SGB II [2. Aufl., 2007], § 22 Rdnr. 82; Berlit, info also 2006, 51 [54]; Lang/Link, in: Eicher/Spellbrink, SGB II [2. Aufl., 2008], § 22 Rdnr. 80a und 80b; Frank-Schinke, in Linhart/Adolph, Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII, Asylbewerberleistungsgesetz [Stand: 62. Erg.-Lfg, März 2009], § 22 Rdnr. 76; Frank, in: Hohm [Hrsg.], Gemeinschaftskommentar zum SGB II [Stand: 9. Erg.-Lfg, April 2009], § 22 Rdnr. 61; Kalhorn, in: Hauck/Noftz, SGB II [Stand: 24. Erg.-Lfg, Mai 2009], § 22 Rdnr. 48; a. A. SG Reutlingen, Urteil vom 18. Dezember 2007 - S 2 AS 2399/07 - JURIS-Dokument Rdnr. 29 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2007 - L 7 AS 626/07

    Geltendmachung einer Zusicherung für die Übernahme der Kosten für Unterkunft und

    So gilt das Gesetz (SGB II) grundsätzlich nur für diesen Personenkreis (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.08.2007 - L 5 AS 29/06 - in Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.06.2010 - L 5 AS 155/10

    Arbeitslosengeld II - Umzug junger Erwachsener vor Vollendung des 25.

    Grundsätzlich können die vorgenannten Regelungen nicht auf die Personen angewandt werden, die sich - wie der Antragsteller - im Zeitpunkt des Umzugs oder danach nicht im Leistungssystem des SGB II befunden und folglich nicht dessen Regeln unterlegen haben (ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. August 2007, L 5 AS 29/06 - juris ; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. November 2007, L 7 AS 626/07 ER - juris Rn. 23-25; vgl. zum umgekehrten Fall BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, B 4 AS 19/09 R - Juris; a. A. Schmidt in Östreicher, SGB XII/SGB II, Stand: Februar 2008, § 22 Rn. 98 f, 116).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2015 - L 12 AS 2640/14
    Das in § 22 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 SGB II geregelte Zusicherungserfordernis greift nicht ein, wenn - wie vorliegend - ein unter 25-jähriger im Zeitpunkt des Auszugs aus dem Haushalt seiner Eltern keine Leistungen nach dem SGB II beantragt oder bezogen hat, sondern ist ausschließlich bei unter 25-jährigen Personen anwendbar, die im Zeitpunkt des Auszuges bereits Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II gewesen sind und Leistungen nach dem SGB II erhalten haben oder doch, ohne Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zu sein, einem solchen Haushalt angehört haben (im Ergebnis wie hier: SG Karlsruhe, Urteil vom 06.08.2013 - S 12 AS 601/13 - SG Heilbronn, Beschluss vom 23.03.2011 - S 13 AS 105/11 ER - Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.07.2010 - L 7 AS 175/10 B ER - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.06.2010 - L 5 AS 155/10 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.11.2007 - L 7 AS 626/07 ER - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.08.2007 - L 5 AS 29/06 -, alle juris; Berlit in LPK-SGB 11, 4.

    In der Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 31.05.2006 (BT-Drucks. 16/1696) heißt es insoweit: "Die Ergänzung des Absatzes 2a soll sicherstellen, dass Jugendliche die notwendige Zusicherung des Leistungsträgers für eine Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung nicht dadurch umgehen können, dass sie bereits vor Beginn des Leistungsbezuges eine Wohnung beziehen." Für diese Ergänzung hätte indes keinerlei Notwendigkeit bestanden, wenn der Gesetzgeber selbst davon ausgegangen wäre, dass sich bereits aus den Sätzen 1 bis 3 ein umfassendes Zusicherungserfordernis ergibt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.08.2007 - L 5 AS 29/06 -, juris).

  • SG Hildesheim, 18.08.2010 - S 54 AS 1464/10
    Selbst wenn man ausgehend von der auf die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 31.08.2007 - L 5 AS 29/06 -, juris) gestützten Rechtsauffassung des Antragstellers zur Anwendbarkeit des § 22 Abs. 2a SGB II auch im Vorfeld einer absehbaren Hilfebedürftigkeit eine entsprechende Zusicherung des Antragsgegners zum Bezug einer eigenen Wohnung für erforderlich hielte, scheitert ein - hier ggf. inzident zu prüfender - Anordnungsanspruch eben daran, dass es dem Antragsteller nicht gelungen ist glaubhaft zu machen, dass seine Hilfebedürftigkeit absehbar sei.

    Der Antragsteller hat aus den vorstehenden Gründen (mangelnde Glaubhaftmachung der Hilfebedürftigkeit) auch keinen Anordnungsanspruch hinsichtlich der hilfsweise begehrten Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft glaubhaft gemacht, sodass es auf die von den Beteiligten aufgeworfene Frage, ob die tatsächlichen Unterkunftskosten des Antragstellers der Höhe nach angemessene Kosten der Unterkunft für einen 1-Personen-Haushalt im Gebiet des Fleckens G. sind, nicht entscheidungserheblich ankommt (zum Nebeneinander des Zusicherungserfordernisses nach § 22 Abs. 2a SGB II einerseits und des Zusicherungserfordernisses nach § 22 Abs. 2 SGB II (vorherige Angemessenheitsprüfung) andererseits bei unter 25-jährigen Hilfebedürftigen vgl. das vom Antragsteller zitierte Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 31.08.2007, a.a.O., juris Rn. 16 und 18).

  • SG Heilbronn, 23.03.2011 - S 13 AS 105/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - vorherige Zusicherung bei Auszug

    Das SGB II mit all seinen Rechtsfolgen entfaltet jedoch nur Wirkung für Personen, die bereits Leistungen beantragt haben oder solche beziehen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 19/09 R, Rn. 19, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. August 2007 - L 5 AS 29/06, Rn. 25).
  • SG Duisburg, 10.02.2011 - S 5 AS 252/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Allein dem Begriff "schwerwiegend" ist zu entnehmen, dass nur durchschnittliche soziale Umstände für eine Verpflichtung zur Zusicherung nicht ausreichen, vielmehr müssen die sozialen Gründe ein erhebliches Gewicht erreichen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.11.2007 - L 7 AS 626/07; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.08.2007 - L 5 AS 29/06, je unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Duisburg, 06.04.2010 - S 5 AS 1118/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Vielmehr stellt die Regelung des § 22 Abs. 2a S. 2 SGB II bereits ihrem Wortlaut nach eine Härtefallregelung dar, allein dem Begriff "schwerwiegend" ist zu entnehmen, dass nur durchschnittliche soziale Umstände für eine Verpflichtung zur Zusicherung nicht ausreichen, vielmehr müssen die sozialen Gründe ein erhebliches Gewicht erreichen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.11.2007 - L 7 AS 626/07; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.08.2007 - L 5 AS 29/06, je unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Freiburg, 26.08.2008 - S 13 AS 1504/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Feststellung der Erforderlichkeit

    Im Klageverfahren ist dabei eine auf die Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung der Erforderlichkeit, hilfsweise auf die Verpflichtung zur Entscheidung über die Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen, gerichtete Klage nach § 54 Abs. 1 SGG (so SG Freiburg, Urteil vom 27.2.2007 - S 9 AS 5964/06; offen gelassen von dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, U. v. 31.08.2007 - L 5 AS 29/06 - juris) in Betracht zu ziehen.
  • LSG Sachsen, 21.01.2008 - L 2 B 621/07
  • SG Hildesheim, 25.03.2010 - S 54 AS 963/09

    Unterbreitung eines konkreten Mietangebots zur Prüfung der Angemessenheit der

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